Dachkoffervermietung Schröder ° Rebgärtenstrße 45 ° 76228 Karlsruhe ° 0721 / 9473289 ° m1schroeder@web.de
Allgemeine Vermietbedingungen 1. Vertragsgegenstand, Nutzung Gegenstand des Vertrags ist die mietweise Überlassung eines Transportsystems zur Nutzung auf einem Fahrzeug. Als Mietgegenstände gelten: - Dachträger - Dachkoffer - Skiträger - Fahrradträger Die empfohlene Richtgeschwindigkeit beträgt 130 km/h. Die maximale Zuladung darf 50 kg nicht überschreiten. 2. Mietpreis, Kaution Der Mietpreis entspricht der vorangegangenen mündlichen, schriftlichen oder in elektronischer Form abgeschlossenen Vereinbarung. Eine Kaution wird nicht fällig. 3. Reservierung, Zahlungen, Rücktritt Reservierungen sind auch nach nur mündlicher Absprache verbindlich. Mit der Reservierung erhält der Mieter den Anspruch auf das fahrzeugspezifische Transportsystem zum vereinbarten Termin und Zeitraum. Ein Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Mietpreises bei vorzeitiger Abgabe besteht nicht. Der Mietpreis wird bei Übernahme in bar fällig. Der Vermieter räumt dem Mieter ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang mit folgenden Stornogebühren ein: Bei Rücktritt 7 bis 4 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn werden 20 % des Mietpreises als Stornogebühren fällig, bei einem Rücktritt 3 Tage bis 1 Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50 % des Mietpreises und bei Absage am Tag der Abholung 100 % des Mietpreises. 4. Übernahme und Rückgabe Das Transportsystem wird zu dem vereinbarten Termin fachmännisch vom Vermieter montiert. Erfolgt die Abholung ohne das spezifische Fahrzeug, so dass keine Montage erfolgen kann, erfolgt die Montage in der Verantwortung des Mieters. Es ist grundsätzlich untersagt, das Trägersystem während der Mietzeit zu demontieren. Zum Ende der Mietdauer ist der Mietgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zurück zu geben. Der Mieter ist verpflichtet, das Transportsystem während der gesamten Mietdauer pfleglich zu behandeln. Mietverlängerungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Wird das Transportsystem nicht fristgerecht zurückgebracht, so ist für jeden Tag der Mietverlängerung ein Betrag in Höhe von 5,00€ von dem Mieter an den Vermieter zu bezahlen. 5. Haftung des Vermieters Die Haftung des Vermieters beschränkt sich bei durch das Transportsystem verursachten Schäden an Sachen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 6. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. Er haftet für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl. Beschädigungen, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen und die im Mietzeitraum auftreten, müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden. Die entstehenden Reparaturkosten trägt der Mieter. 7. Versicherungsschutz Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung, selbstständig versichert werden. 8. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Karlsruhe, 06.02.2013
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